Impressum
Angaben gemäß § 5 DDG:
KORLOY Europe GmbH
Postanschrift:
Gablonzer Str. 25-27
61440 Oberursel
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 6171 27783 - 0
Telefax: +49 (0) 6171 27783 - 59
E-Mail: info@korloyeurope.com
Vertreten durch: June Hyun Park (Geschäftsführer)
Eingetragen am Amtsgericht Bad Homburg HRB 13340
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE271012322
Urheberrechtliche Hinweise
KORLOY Inc.,
Holystar B/D, 326, Seocho-daero,
Seocho-gu, Seoul, 06633, Republic of Korea
Verantwortlich für journalistisch-redaktionelle Inhalte ist:
KORLOY Inc.,
Holystar B/D, 326, Seocho-daero,
Seocho-gu, Seoul, 06633, Republic of Korea
KORLOY Europe GmbH,
Gablonzer Str. 25-27,
D-61440 Oberursel (Deutschland)
Information gemäß § 36 VSBG
Gemäß § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen) erklärt der Betreiber dieser Website:
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Das Impressum wurde mit dem Impressums-Generator der activeMind AG erstellt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der KORLOY EUROPE GmbH, Gablonzer Straße 25-27, 61440 Oberursel, Deutschland
§ 1 ALLGEMEINES
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten ausschließlich für alle unsere Verkäufe, Lieferungen und Leistungen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
2. Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 2 VERTRAG
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Angaben in unseren Katalogen, Prospekten oder anderen Werbematerialien sind nur Beschreibungen und keine Garantien. Wir haben das Recht, die beworbenen Waren zu ändern, zu ersetzten oder ihren Verkauf einstellen.
3. Der Käufer kann seine Bestellung nicht ändern. Bestellungen des Käufers können wir innerhalb von 3 Werktage nach Eingang bei uns annehmen. Die Annahme kann entweder in Textform (z.B. schriftlich, per pdf, Telefax oder Email) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer binnen 3 Werktage erklärt werden. Wenn der Käufer unsere Lieferung akzeptiert, so kommt der Vertrag auch nach Ablauf von 3 Werktagen zustande.
4. An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Käufer unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 PREISE
1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer am Tag der Rechnungsstellung. Verpackung und Versand werden extra berechnet.
2. Beim Versendungskauf (§ 4 Abs 4 S 2) trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück, sie werden Eigentum des Käufers; ausgenommen sind Paletten.
§ 4 ZAHLUNG
1. Es gelten die Zahlungsbedingungen des Rahmenvertrages oder die für jede Lieferung gesondert vereinbarten Bedingungen.
2. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, sobald der Betrag unserem Bankkonto gutgeschrieben ist.
3. Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verlangen. Wir behalten uns das Recht vor, darüber hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen.
4. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleibt § 7 Abs. 4 unberührt.
§ 5 LIEFERUNG
1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, sind die Lieferfreisten ungefähr.
2. Bei der Lieferung ex works gilt die Lieferung als ausgeführt sobald wir den Käufer über unsere Lieferbereitschaft informiert haben.
3. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (höhere Gewalt) oder aufgrund der Nichterfüllung ihrer Lieferverpflichtung durch unsere Lieferanten (Selbstbelieferungsvorbehalt), nicht einhalten können, verlängert
sich die Lieferzeit automatisch angemessen. Wir werden den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. Unberührt bleiben auch die Rücktrittsrechte des Käufers gem. § 5 dieser AGB.
4. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.
5. Die Lieferung erfolgt „ab Lager“ (ex works), wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
6. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese zumutbar sind.
7. Sofern die Solvenz des Käufers sich verschlechtert (z.B. Aufgrund der Eröffnung der Insolvenz, der Abweisung des Insolvenzantrags wegen Mangels der Masse), haben wir das Recht, die Vertragserfüllung zu verweigern bis der Käufer eine Vorauszahlung tätigt oder eine ausreichende Sicherheit stellt. Erfüllt der Käufer unsere Forderung zur Leistung der Vorauszahlung oder zur Stellung der Sicherheit nicht binnen 2 Wochen, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
8. Retouren oder Umtausch sind nur nach vorheriger Absprache und innerhalb von 30 Tagen möglich. Den Retouren muss die entsprechende Dokumentation (u.a. Auftragsnummer, Rechnungsnummer, Lieferdatum, Grund der Retoure und Retourenvollmacht) beiliegen. Retouren und umzutauschende Artikel werden nur im Fall lagerhaltiger Standardprodukte akzeptiert, wenn sie in einwandfreiern Zustand (Neuzustand) sind und wenn die Rücksendung im Voraus bezahlt wird. In Einzelfällen behalten wir uns das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe bis zu 30% des Warenwerts zu erheben. Die Mindestbearbeitungsgebühr für alle Retouren oder Umtauschaktionen beträgt 25,-€.
§ 6 GEFAHRÜBERGANG
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Dies gilt auch dann, wenn wir die Versandkosten übernommen haben.
§ 7 MÄNGELHAFTUNG
1. Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Sache. Für Mängel, die aus von uns unverschuldetem, falschem Gebrauch oder falschem Einbau resultieren, übernehmen wir keine Haftung.
2. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB) nachgekommen ist. Bei offensichtlichen Mängeln hat der Käufer die Mängelrüge auf keinen Fall später als 14 Tage nach der Ablieferung, bei versteckten Mängel auf keinen Fall später als 14 Tage nach der Entdeckung des Mangels anzuzeigen. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Wir haften nicht, wenn der Käufer diese Fristen nicht eingehalten hat, es sei denn, wie haben den Mangel arglistig verschwiegen.
3. Bei Vorliegen eines Sach- oder Rechtsmangels behalten wir uns die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
4. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
5. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
6. Abweichend von § 438 Abs 1 Nr 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs 1 Nr 1 BGB), bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Abs 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB).
7. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.
8. Wir haften nicht, wenn der Käufer das Produkt geändert hat.
9. Die Liefermengen dürfen von Bestellmengen unerheblich abweichen. Berechnet wird in jedem Fall die tatsächlich gelieferte Menge.
§ 8 HAFTUNG
1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Der Käufer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben; im Falle von Mängeln (§ 7) gilt ausschließlich § 7 dieser AGB.
6. In allen anderen Fällen kann der Käufer nach erfolgter Annahme der Bestellung vom Vertrag nicht zurücktreten, es sei denn, wir stimmen dem Rücktritt schriftlich zu. In diesem Fall behalten wir uns vor, dem Käufer die bereits für die Bestellung angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen.
§ 9 EIGENTUMSVORBEHALT
1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung einschließlich der Saldoforderung aus einem Kontokorrent (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts
herauszuverlangen. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
4. Sofern nicht ausdrücklich erklärt, stellt unser Verlangen, die Vorbehaltsware zurückzugeben, keinen Rücktritt vom Vertrag dar.
5. Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß der vorstehenden lit. (a) zur Sicherheit an uns ab. Im letzen Fall ist die Abtretung auf den Teil des Kaufpreises beschränkt, der unserem Miteigentumsanteil entspricht. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch hinsichtlich der abgetretenen Forderungen.
(c) Der Käufer ist ermächtigt, die Forderung aus dem Weiterverkauf im Rahmen des echten Factoring abzutreten, sofern uns diese Abtretung im Voraus angezeigt wird und der Factoring-Erlös zumindest den Warenwert unserer Vorbehaltsware gemäß der vorstehenden lit. (a) erreicht. Die Forderungen und sonstigen Anspruche gegen den Factor aus dem Verkauf der ans uns sicherungshalber abgetretenen Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt an uns ab; sie dienen wir diese zur Sicherung unserer Ansprüche.
(d) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
6. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
§ 10 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
1. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Käufern auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
2. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten einschließlich der Zahlungspflichten des Käufers.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Stand: 21.06.2022